Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VArea GmbH & Co. KG

1. Leistungsangebot

1.1 „VArea“ ist ein Angebot der VArea GmbH & Co. KG, Weberstr. 2-4, 55130 Mainz (nachfolgend der „Betreiber“).
1.2 Im Rahmen der VArea stellt der Betreiber den Besuchern die Möglichkeit zur Verfügung, Virtual-Reality-Technologie anhand von Spielen und Programmen zu erleben. Darüber hinaus erhalten die Besucher die Möglichkeit, die Unterhaltungselektronik der VArea zu nutzen.
1.3 Die Nutzung des kompletten Leistungsspektrums sowie der Räumlichkeiten der VArea ist entweder alleine, im Rahmen einer geschlossenen Gruppe oder gemeinsam mit anderen Besuchern möglich.
1.4 Der Betreiber bietet die Leistungen der VArea ausschließlich im Rahmen dieser AGB an. Der Einbeziehung von AGB der Besucher wird ausdrücklich widersprochen.
1.5 Innerhalb der Öffnungszeiten dürfen sich die Besucher in den Räumlichkeiten der VArea aufhalten und gegen ein Nutzungsentgelt die Virtual-Reality-Technologie und das Unterhaltungsangebot der VArea nutzen. Hierbei entsteht nur bei Entrichtung des tatsächlichen Nutzungsentgeltes ein Anspruch auf das Unterhaltungsangebot des Betreibers.

2. Reservierungen, Buchungen und Stornierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen nicht möglich.
2.2.Buchungen sind über die Internetseite und E-Mail-Adresse des Betreibers möglich. Die Buchung erhält ihre Gültigkeit erst durch die schriftliche Bestätigung des Betreibers oder das Buchungsportal, in diesem Fall eine Bestätigungsmail durch die Firma Regiondo.
2.3.Wird eine im Sinne des Paragrafen 2.2. verbindliche Buchung bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin schriftlich per E-Mail abgesagt, ist die Verschiebung kostenfrei. Innerhalb der 72 Stunden ist eine Stornierung nicht mehr möglich. In Ausnahmefällen kann die Buchung verschoben werden, es fallen dann Gebühren in Höhe von 20% auf die gebuchten Tickets an. Auch auf noch nicht gezahlte Tickets fallen dann gebühren an. Ausschlaggebend ist der E-Mail Verkehr und die Bestätigung der Buchung.

Ein Verschobene Buchung kann nicht als Gutschein ausgestellt werden.

3. Jugendschutz und Altersfreigabe

3.1 Die Spiele und Multimediaanwendungen, die den Besuchern in den Räumlichkeiten der VArea zugänglich gemacht werden, weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages aus. Soweit dies nicht der Fall ist, wurde durch den Betreiber eine Bewertung vorgenommen.
3.2 Besuchern unter 12 Jahren ist der Besuch bei VArea nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
3.3 Zwischen 12 und 16 Jahren ist die Nutzung des Leistungsangebotes der VArea nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
3.4 Der Betreiber ist berechtigt, die Altersangaben der Kunden anhand eines öffentlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht für alle Gäste möglich, ist der Betreiber berechtigt, nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen, die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 12 Jahren freigegeben sind.
3.5 In Anwesenheit und nur mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sind auch minderjährige Besucher dazu berechtigt, Anwendungen ohne Jugendfreigabe zu nutzen. Dies erfolgt in dem Fall unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten.
3.6 Eine Erstattung der Reservierung erfolgt nicht, soweit aufgrund der Altersfreigaben bestimmte Wunschspiele der Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können.

4. Nutzungsausschluss

4.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Nutzung der VArea auszuschließen, wenn diese unter dem sichtbaren Einfluss von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen stehen. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend laut, aggressiv, politisch inkorrekt, provozierend oder in sonstiger Weise unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Besuchern verhalten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder sonstige Ideologien in den Räumen der VArea ist ebenfalls nicht gestattet.
4.2 Bei der bereitgestellten Virtual-Reality-Technologie handelt es sich um eine neuartige Form der Unterhaltung, die sich stetig weiterentwickelt. Der Betreiber verwendet aktuellste Hardware, dennoch kann es bei der Nutzung (genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen) zu Schwindelgefühlen, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen und im Ausnahmefall zu epileptischen Anfällen kommen. Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bekannt sein, wird von der Nutzung der VArea abgeraten. In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen auch im Familienkreis vor dem Besuch ein Arzt konsultiert werden. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend zu einem Abbruch der Nutzung geraten. Es wird darüber hinaus empfohlen, spätestens nach einer Stunde eine kurze Spielpause einzulegen.
4.3 Eine Erstattung des Nutzungsentgelts aufgrund einer eingeschränkten oder nicht erfolgten Nutzung aus Gründen der Ziffer 4.1 oder 4.2 erfolgt ausschließlich auf Kulanz.

5. Haftung

5.1 Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
5.2 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiber, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
5.4 Beschädigungen durch die Besucher müssen umgehend bei einem Mitarbeiter der VArea GmbH & Co. KG gemeldet werden.
5.5 Der Gast hat darauf zu achten, die Spiele / Erlebnisse so auszuführen, dass es nicht zu Schäden an den VR-Brillen, Controllern oder weitere Technik kommt. Bei Beschädigungen der Einrichtung, des Inventars, der technischen Geräte und allen anderen Eigentümern des Betreibers, welche auf unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Besucher zurückzuführen sind, behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadensersatzansprüche zu erheben und geltend zu machen.
5.6 Sollten die Besucher im Falle des Paragrafen 5.5 ihre Schuld abstreiten, können gegebenenfalls die Aufnahmen der Videoüberwachungskameras herbeigezogen werden.

6. Hausordnung (Aufnahmen/Getränke/Lebensmittel)

6.1 Das Anfertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in der VArea ist erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen sind jedoch stets zu beachten.
6.2 Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
6.3 Das Rauchen in den geschlossenen Räumlichkeiten der VArea ist grundsätzlich nicht gestattet.
6.4 Auch das Nutzen einer E-Zigarette oder E-Shisha ist nicht gestattet.

7. Sonstiges

7.1 Es gilt deutsches Recht.
7.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.
7.3 Soweit es sich bei den Besuchern um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Mainz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

8. Zusatz

8.1 Voraussetzung für einen Besuch bei VArea ist die Kenntnis dieser AGB der Besucher.
8.2 Durch den Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Betreibers erklären sich die Besucher grundsätzlich mit den AGB der VArea einverstanden.
8.3 Bei Nichtbeachtung oder grobem Verstoß gegen die AGB behält sich der Betreiber das Recht vor, Besucher von der Nutzung der VArea auszuschließen.
8.4 Im Falle von 8.3 besteht kein rechtlicher Anspruch auf bereits gezahltes Nutzungsentgelt. Wenn der Betreiber dieses erstattet, handelt es sich um eine reine Kulanzleistung.

Wir freuen uns auf Euren Besuch

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